Corona Informationen
Schneesportunterricht in Zeiten der Covid-19-Pandemie
Liebe Freunde der Skischule Ostrachtal,
gemäß aktueller Verordnung ist eine Teilnahme an unseren Kurse nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft) möglich. Kinder jünger als 14 Jahre und Schüler bis einschl. 17 Jahre mit Vorlage eines Schülerausweises, sind von der 2G-Nachweisplicht ausgenommen.
Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht im Skicenter, ebenso in den Wartebereichen der Bergbahnen und in den Sesseln.
Für zwischenzeitliche Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Eure Skischule Ostrachtal
Stand: 17.02.2022